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Registrierung |
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Konferenzgebühren
WUWM-Konferenzen stehen allen interessierten Fachleuten offen. Wenn Sie sich am Fachprogramm (z.B. Konferenzsitzungen, Marktbesichtigungen usw.) beteiligen möchten, ist Ihre Anmeldung als Delegierter erforderlich. Als Begleitpersonen (Partner) gelten in der Regel Ehepartner, die mit den Delegierten an gesellschaftlichen Veranstaltungen bzw. an angebotenen touristischen Programmen teilnehmen möchten. Eine Teilnahme der Partner an den Konferenzsitzungen oder den Marktbesichtigungen ist nicht möglich. Delegierte können sich nicht als Partner anmelden. Partner können sich nicht ohne begleitenden Delegierten anmelden.
Bitte senden Sie das komplett ausgefüllte Anmeldeformular zusammen mit dem Zahlungsbeleg an das WUWM Sekretariat. Maria Cavit Fax: +31-70-36-06-908 Email: m.cavit@wuwm.org |
Informationen zur Anmeldung und Zahlung
Bitte bezahlen sie Ihre Konferenzgebühr in Euro per Banküberweisung. Um die Registrierung zu bestätigen, benötigen wir die volle Bezahlung inklusive aller Bankgebühren. Teilnehmer, die ihre Bankgebühren nicht bezahlt haben, warden gebeten, diese Bezahlung in bar bei der Registrierung zur Konferenz zu leisten. Recipient Bank Account
Bitte geben Sie in Ihrer Überweisung die Namen der Delgierten und der Partner an, so dass Ihre Bezahlung zugeordnet warden kann. Bitte geben Sie auch die SWIFT Nummer an. Bitte bezahlen sie auch alle Bankgebühren, diese müssen ansonsten persönlich während der Konferenz in bar bezahlt warden. Nach dem Zahlungseingangder Anmeldegebühr wird jedem Delegierten bzw. Partner eine Registrierungsnummer zusammen mit der Anmeldbestätigung zugteilt. Bitte geben Sie auf dem Anmeldformular an ob Sie eine Rechnung benötigen. Stornierungen Bis zum 20. Februar 2012 werden Stornogebühren in Höhe von 50 % der bezahlten Anmeldegebühr berechnet. Bei Stornierungen nach diesem Datum erfolgt keine Rückerstattung, ein Austausch von Delegierten ist jedoch kostenfrei möglich. Ausnahmen gelten, wenn die Stornierung aufgrund der Ablehnung eines Visaantrags erfolgt. In diesem Fall ist die schriftliche Bestätigung der Visaablehnung der Botschaft vorzulegen. (Wir weisen darauf hin, dass Einladungsschreiben zur Visabeantragung erst nach Anmeldung und Eingang der Zahlung der Anmeldegebühr verschickt werden). |
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